Dark-Sky Switzerland möchte Beleuchtung reduzieren und besser regeln – Museum Aargau befürchtet Sicherheitsrisiken
Aargau: Wie hell sollen die Schlösser strahlen?
Dark-Sky Switzerland möchte Beleuchtung reduzieren und besser regeln – Museum Aargau befürchtet Sicherheitsrisiken
Aargau: Wie hell sollen die Schlösser strahlen?
Nachdem die Vogelwarte Sempach das Thema Bauen mit Glas und Licht zum Thema Vogelschutz aufgenommen hatte, gibt es bereits Gemeinden, die das Thema aktiv angehen. Das ist vorbildlich und nachahmenswert.
» Glas und Licht – ohne Schattenseite (pdf)
Das Bundesgericht sorgt mit einem Urteil gegen ein Haus in Möhlin für die Einschränkung einer allzu grosszügigen Weihnachtsbeleuchtung.
Zu viel Licht kann zur Plage werden
Laut Bundesgericht sollen unnötige Beleuchtungen, wie etwa Lichterketten oder Spots im Garten, nach 22 Uhr abgestellt werden. In der Weihnachtszeit hält es aus Gründen der Tradition grosszügigere Lösungen für angemessen.
Dark-Sky Switzerland hat im Interview für das SF 1, in der Sendung 10vor10 am 27.12.2013 Auskunft gegeben.
Das Bundesgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass generell die vom Umweltschutzgesetz verlangte Vorsorge gilt und ein öffentliches Interesse besteht, dass die von der SIA Norm 491 verlangte Nachtruhe beim Licht anzuwenden ist.
Ausnahmen sind nötige, sicherheitsrelevante Beleuchtungen und eben auch die Weihnachtsbeleuchtung, sofern sie sich an die Traditionen hält, das heisst im konkreten Urteil ausschliesslich vom 1. Advent bis zum Dreikönigstag (6. Januar) genutzt wird und ebenfalls eine Nachtruhe spätestens ab 1 Uhr einhält.
Dark-Sky Switzerland freut sich über dieses Urteil. Jetzt gibt es definitiv keine Ausreden mehr, Umwelt- und Bau-Behörden müssen das Anliegen nach Dunkelheit in Konfliktfällen vertreten.
Weitere Medienartikel zum Bundesgerichtsurteil:
Das Urteil selber:
Das Schweizer Fernsehen berichtet über das wegweisende Urteil aus Möhlin, Kanton Aargau.
Der Präsident Lukas Schuler von Dark-Sky Switzerland gibt eine Stellungnahme ab.