SIA Norm 491: SN 586 491 SIA 491:2013

Dark-Sky Switzerland betrachtet die SIA Norm 491 als wichtigen Meilenstein zur Vermeidung unnötiger Lichtemissionen im Aussenraum (so heisst auch die Norm).

Die Norm kann bei der SIA in deutsch, französisch oder italienisch kostenpflichtig bezogen werden. Sie ist seit dem 1. März 2013 in Kraft.

Sie gilt für künstliches Licht von UV bis Infrarot (also hauptsächlich sichtbares Licht) vor allem im Aussenraum, jedoch auch Licht das vom Innen- in Aussenräume fällt.

Nicht dazu zählen Signallichter von Flughäfen, Häfen und Verkehrsadern.

Die Norm unterscheidet zwischen sicherheitsrelevantem Licht und dem Licht, das nur aus Werbe- oder Gestaltungszwecken installiert wird. Zweites unterliegt den Bestimmungen der Nachtruhe und soll ohne Nutzung von 22-6 Uhr abgestellt werden.

Das Bundesgericht hat die Norm bereits in Streitfällen beigezogen und die empfohlene Nachtruhe von 22-6 Uhr als im öffentlichen Interesse gewertet. Wir erachten sie daher als verbindlich.

Bei der Revision von Bau- und Nutzungs-Ordnungen (BNO, BZO) empfehlen wir, die SIA 491:2013 als Planungsgrundlage für alle Aussenbeleuchtungen verbindlich zu erklären. Das visuelle Nachtruhe-Zeitfenster kann analog zum Lärmschutz im Polizei-Reglement festgeschrieben werden.

 

 

Bundesrat schlägt Massnahmen gegen Lichtemissionen vor

2010_bundeshausIn den letzten Jahren hat künstliches Licht in der Umwelt stark zugenommen. Es kann nachtaktive Tiere erheblich stören und beeinträchtigt zunehmend auch das Wohlbefinden der Menschen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Februar 2013 den Bericht «Auswirkungen von künstlichem Licht auf die Artenvielfalt und den Menschen» genehmigt. Damit erfüllt er ein 2009 eingereichtes Postulat. Er schlägt im Bericht rechtliche Anpassungen vor und möchte die Forschung im Bereich Lichtemissionen stärken.

Bundesrat schlägt Massnahmen gegen Lichtemissionen vor