Ist Lausanne gezwungen, leuchtende Werbebildschirme aufstellen zu lassen?

Die Städte in der Romandie arbeiten nun unmissverständlich an der Reduzierung der Lichtverschmutzung. In den letzten Jahren wurden zahlreiche und immer ehrgeizigere Lichtpläne veröffentlicht, die auf eine Verbesserung der Lebensqualität und einen besseren Schutz der nächtlichen Umwelt abzielen.
 
Die Stadt Lausanne bildet hier keine Ausnahme, sieht aber gerade ihre Bemühungen durch eine Handvoll Unternehmen gefährdet. Nach einem langen und berechtigten Widerstand gegen ein privates Unternehmen, das im Quartier Flon digitale Werbeanzeigen installieren wollte, hat das Bundesgericht die Beschwerde des Unternehmens wegen eines Verfahrensfehlers zugelassen, obwohl das Waadtländer Kantonsgericht die negativen Auswirkungen dieser Werbeanzeigen anerkannt hatte. Grundsätzlich handelt es sich bei diesen Werbedisplays um riesige, animierte und extrem helle Touchscreens, die eine immense Lichtverschmutzung für die Nutzer und Anwohner verursachen.  Unter dem Deckmantel der „Dienstleistung“ (man kann mit dem Bildschirm interagieren, um beispielsweise den Fahrplan der öffentlichen Verkehrsmittel zu erhalten), verbreiten diese Bildschirme aufdringliche und wuchernde Werbung. Die Stadt Lausanne erachtete diese Installationen als ungeeignet für den öffentlichen Raum, wollte jedoch das Verfahren nach dem Scheitern vor dem Bundesgericht nicht wieder aufnehmen. Sie sah sich daher gezwungen, einen dieser Bildschirme aufzustellen, wobei der Versuch zwei Jahre dauern sollte. Doch der Fuss steckt in der Tür, und da die Allgemeine Plakatgesellschaft (APG/SGA) die Möglichkeit witterte, die Stadt ihrerseits leicht in die Knie zu zwingen, erhielt auch sie ihren Bildschirm vor dem Bahnhof Lausanne, ebenfalls für eine Dauer von zwei Jahren. Die Stadt Lausanne ist auf dem besten Weg, die Kontrolle über einen Teil ihres öffentlichen Raums zu verlieren.
 
Dark-Sky Switzerland ist besorgt über diese Entwicklung, bei der nur die Plakatfirmen gewinnen, ohne Rücksicht auf die Einwohnerinnen und Einwohner, die Gemeindebehörden und die nächtliche Umgebung. Wir halten fest, dass das Bundesgericht keine Rechtsprechung gegen die Gemeindebehörden erlassen hat, sich gegen diese Art von Installationen zu wehren, sondern lediglich die Beschwerde der privaten Firma aufgrund von Verfahrensfehlern zugelassen hat. Die Gemeinde Lausanne und alle anderen Gemeinden, die mit einem solchen Installationsantrag konfrontiert sind, behalten daher ihre Einspruchsmöglichkeit. Dark-Sky Switzerland hält es für notwendig, sich mit allen Mitteln gegen die schrittweise Einführung neuer wuchernder Lichtquellen ohne Sicherheits- oder kulturellen Wert in der Stadtlandschaft zu wehren. Der Verein ist zuversichtlich, dass die Einsprachen gemäss Artikel 11 des Umweltschutzgesetzes begründet sind, und es ist sehr wahrscheinlich, dass das Bundesgericht den Gemeindebehörden Recht geben wird, falls es in einem fehlerfreien Verfahren erneut konsultiert werden muss.
 
Keine Schweizer Gemeinde muss Werbelicht im öffentlichen Raum bewilligen, wenn sie es nicht möchte. Jede Gemeinde kann bei Werbelicht die Ausschaltung im Zeitraum von 22-6 Uhr verfügen und die Einhaltung von Richtwerten für die Leuchtdichten der entsprechenden Umgebungszonen verlangen, wenn Sie diese Bauformen bewilligt. Baugesuche sind entsprechend zu behandeln, damit lässt sich der Konflikt mit Anwohnern und Umweltschützern reduzieren.

 

Einer der Lausanner Bildschirme, vor dem Bahnhof.

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