Für Gemeinden
Mit der Beleuchtung befassen sich die Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden. Sie orientieren sich an Gesetzen, Regelungen, Normen und der bisherigen Rechtsprechung. Jede Behörde hat Rechte und Pflichten und muss immer wieder Güterabwägungen vornehmen.
Eine Gemeinde muss sich auseinandersetzen mit
- der eigenen öffentlichen Beleuchtung für Strassen, allenfalls Plätze wie Schulareale, Pärke und/oder Aussenbeleuchtungen eigener Gebäude z.B. Gemeindehaus, Mehrzweckhalle, Schwimmbad, Parkplätze (Sicherheit im öffentlichen Raum der Gemeinde)
- als bewilligende Behörde mit Baugesuchen. Diese können betreffen: Private Aussenbeleuchtungen, Gebäude(-Fassaden)-Beleuchtungen, Reklamebeleuchtungen, aber auch temporäre Veranstaltungen (Eventbeleuchtungen).
Wir wenden uns hier primär an Gemeinden, die nicht über eigene ExpertInnen verfügen. Je kleiner eine Gemeinde, desto anspruchsvoller ist es für die Verantwortlichen, die komplexe Materie zu handhaben:
- Müssen Gemeindestrassen beleuchtet werden? Gibt es dazu eine gesetzliche Pflicht?
- Welche LED-Leuchten sollen installiert werden (Intelligente Steuerung, Spektrum)?
- Muss in einem Baugesuch auch die Beleuchtungsanlage im Aussenraum geprüft werden?
- Gibt es Vorgaben für Leuchtreklamen (Betriebszeiten, Helligkeit)?
- Und was gilt bei der Weihnachtsbeleuchtung?
Das rechtliche Feld, in welchem sich eine Gemeinde angesichts von solchen Fragen bewegt, finden Sie in den Rechtsgrundlagen und die Problematik von Lichtimmissionen beim Selber handeln.
Und nun: Werden Sie Mitglied – als Gemeinde!
Wenn eine Gemeinde bei DarkSky Switzerland Mitglied wird, versprechen wir mindestens einmal ein Referat zum Thema Lichtverschmutzung kostenlos in dieser Gemeinde zu halten. Ausserdem erhalten alle unsere Mitglieder Informationen aus erster Hand und werden zu unseren Anlässen eingeladen.