Das Bundesgericht hat ein Grundsatzurteil gegen Lichtverschmutzung gefällt. Ein Ehepaar im Kanton Aargau muss seine üppige Weihnachtsbeleuchtung um 22 Uhr abschalten.
Bundesgericht zieht Lichterketten den Stecker
Das Bundesgericht hat ein Grundsatzurteil gegen Lichtverschmutzung gefällt. Ein Ehepaar im Kanton Aargau muss seine üppige Weihnachtsbeleuchtung um 22 Uhr abschalten.
Bundesgericht zieht Lichterketten den Stecker