Laut Bundesgericht sollen unnötige Beleuchtungen, wie etwa Lichterketten oder Spots im Garten, nach 22 Uhr abgestellt werden. In der Weihnachtszeit hält es aus Gründen der Tradition grosszügigere Lösungen für angemessen.
Laut Bundesgericht sollen unnötige Beleuchtungen, wie etwa Lichterketten oder Spots im Garten, nach 22 Uhr abgestellt werden. In der Weihnachtszeit hält es aus Gründen der Tradition grosszügigere Lösungen für angemessen.