Neue Richtlinien zur Beleuchtung von Gebäuden im Kanton Zürich

Der Kanton Zürich hat am 18. Januar 2017 neue Richtlinien für Gebäudetechnik in Kraft gesetzt.

Beim Thema Beleuchtung wird explizit auf die Lichtverschmutzung eingegangen:

  • Im Aussenraum sind die Lichtemissionen zu minimieren (keine Bodenleuchten/Uplights). Siehe auch SIA 491 zur Vermeidung von Lichtemissionen im Aussenraum.
  • Ebenfalls ist die Wirkung der Innenbeleuchtung nach aussen zu beachten (Glasfassaden, Schaufenster).

» Richtlinie Gebäudetechnik, siehe Beleuchtung (Quelle: online)

» Richtlinie Gebäudetechnik Beleuchtung (pdf vom 13.1.2017)