Für umweltschonende Beleuchtung und den Schutz der Nacht


Behelligte Anwohner

Gemäss Bundesgerichtsentscheid sind behelligte Anwohner klageberechtigt, sofern sie im Umkreis von 100m zur Lichtquelle von Immissionen betroffen sind. Bei starken Lichtquellen dehnt sich der Umkreis auch viel weiter aus (» Gerichtsentscheide).

Merkblatt:

» Selbsthilfe für behelligte Anwohner (pdf)