Warum unter 3000 Kelvin?

Die Idee dazu stammt aus dem Jahr 2009 von unserer Dachorganisation International Dark-Sky Association (IDA), deren Mitglied wir sind. Unsere Argumentation ist auf die Schweiz und Europa zugeschnitten und brandaktuell.

Lesen Sie unser zweiseitiges Merkblatt mit Quellenverzeichnis:
» Warum unter 3000K? (pdf)

Oder nehmen Sie diese Quellen direkt zur Kenntnis:

Internationale Organisationen haben sich für eine Reduktion der Lichtemissionen ausgesprochen

Wissenschaftliche Studien belegen schädliche Folgen für die Kreisläufe der Natur/Biodiversität

Natürliche Nachtlandschaften schützen

LED 4000K = 2.5 Mal mehr Aufhellung

Zunahme 2012-2016 +2.2% pro Jahr

Reduktion der Himmelsaufhellung

Die Farbtemperatur des Vollmondes

Lichtetikette von ANCPEN

Die Lichtetikette von ANCPEN (Dark-Sky Frankreich) beschreibt die Schädlichkeit der Lichtquelle durch verursachte ökologische Lichtverschmutzung (betroffene Fauna) und wird aus Tabelle 6 hergeleitet

In Klasse A befinden sich nur Niederdruck-Natriumdampfleuchten, die aber in der Schweiz kaum eingesetzt wurden.
In Klasse B landen die bei uns noch häufigen Hochdruck-Natriumdampflampen und die monochromen Amber-LED
In Klasse C befinden sich warme LED (der geforderte Minimalstandard unter 3000 Kelvin)
In Klasse E befinden sich neutralweisse LED
In Klasse G landen unter anderem die kalt-weissen LED, welche vielerorts bereits nach 2009 installiert worden sind.

 

 

Suffizienz übertrifft Effizienz – LED richtig wählen

Zunächst einmal ist der lichttechnische Fortschritt über Jahrzehnte bewundernswert. Mit gleichviel elektrischer Leistung (W) aus dem Netz, kann man immer mehr Lichtstrom (Lumen) erzeugen, wie das nachfolgende Diagramm qualitativ zeigt.

effizienz_licht_2016
Der technische Fortschritt der LED bezieht sich etwa auf den Stand 2016. Die Effizienz dieser neuen Technologie nimmt derzeit immer noch zu. Kalte LED sind zwar effizienter als warme, stören aber die Natur stärker.

Inzwischen werden einige ältere Technologien bereits verdrängt oder deren Einsatz ist verboten, weil sie nicht mehr effizient genug sind, um die Energiestrategien der Gesetzgeber einzuhalten.

Energie sparen?

Man hat mit den neusten Leuchtmitteln ein wunderbares Instrument, um Energie zu sparen, denn man kann LED dimmen oder durch intelligente Elektronik fast beliebig steuern, das heisst nach Bedarf steuern und abschalten (sogenanntes intelligentes Licht).

Licht verschwenden?

In grossen Ballungszentren, wo auch viel Nutzung vorherrscht, führt jedoch die höhere Effizienz viel eher dazu, dass die Anzahl Lichtpunkte bleibt oder sogar steigt, denn man kann mindestens soviel oder gar mehr Licht mit demselben Energiebudget wie bisher erzeugen.

Wenn zusätzlich Installateure und Stromanbieter die Auswahl der möglichen Leuchten treffen, landen sie oft bei kälteren LED, weil diese nach Zahlen effizienter sind (siehe oben).

Dark-Sky Switzerland: Bei der Jagd nach Effizienz geht vergessen, dass der Anteil des blauen Lichts im Spektrum von weissen LED am störendsten für die Umwelt ist. Kurz nachdem das UV-Licht der Quecksilberdampflampen verschwindet, gibt es weiterhin eine grosse Irritation für Nachttiere wie Insekten, Fledermäuse, ja sogar den Schlaf des Menschen von zu effizienten LED und die Lichtverschmutzung verdoppelt oder verdreifacht sich durch die Umrüstung von orangem Natriumdampflicht zu LED mit neutralweissem Spektrum (gemäss Fabio Falchi 2016).

Warmes LED-Licht spart genügend Energie

Wenn wir das Diagramm umkehren und rechnen, wie viel Energie wir einsetzen, wenn wir die Technologie wechseln, ohne die Lichtmenge unnötig zu erhöhen, sieht die Sache für Budget und Umwelt besser aus.

suffizienz_licht_2016
Wenn man bei LED warme Lichtquellen bevorzugt wählt (< 3000 K), reduziert man den schädlichen Blauanteil etwas und verliert maximal 2% Effizienz im Vergleich zu einer ersetzen Quecksilberdampf-Lampe. Noch besser für die Fauna und geringe Lichtverschmutzung, wäre auf Lichtquellen um 2000K zu setzen (Natriumdampf-Lampen oder Amber LED).

Das ist Suffizienz

Soviel Licht wie nötig, aber so wenig wie möglich. Wenn wir mit dem Lichtstrom normativ und als Benutzer zufrieden sind, braucht es nicht mehr zusätzliches Licht. So kann der Energieaufwand mit jeder neuen Technologie beträchtlich sinken. Das ist nachhaltig, da nur die Energie erzeugt wird, die auch tatsächlich gebraucht wird. Somit sinken graue Energie und CO2-Emissionen, die Schlafzufriedenheit nimmt zu, der kulturelle Genuss des Nachthimmels kehrt ein Stück zurück und die Fauna und Ökosysteme (Biodiversität) leiden ein bisschen weniger durch Lichtsmog.

 

Ausbildung/Berufe

Verschiedenste Berufe und Ausbildungen werden mit Lichtemissionen im Aussenraum direkt oder indirekt konfrontiert.
Interessierte Kreise aus den folgenden Berufsgruppen dürfen sich gerne mit uns in Verbindung setzen, um ihre Lehrmittel an die aktuellen Erkenntnisse und Normen anzupassen:

Architekt/in BSc oder BA FH / BSc ETH
Betriebsleiter/in Gemüsebau (BP)
Detailhandelsassistent/in EBA Möbel
Detailhandelsassistent/in EBA Garden
Detailhandelsfachmann/-frau EFZ Elektrofach
Elektroplaner/in EFZ
Elektro-Installateur/in EFZ
Fachspezialist/in für nichtionisierende Strahlung
Gemüsegärtner/in EFZ
Gestalter/in im Handwerk (BP)
Innenarchitekt/in FH (BA) Bachelor of Arts (FH) in Innenarchitektur
Innendekorateur/in
Landschaftsarchitekt/in FH (BA) Bachelor of Arts (FH)
Lichtplaner/in (BP)
Netzelektriker/in EFZ
Raumplaner/in FH (BA) Bachelor of Arts (FH)
Veranstaltungstechniker/in (BP)
Wohnberater/in

 

SIA Norm 491: SN 586 491 SIA 491:2013

Dark-Sky Switzerland betrachtet die SIA Norm 491 als wichtigen Meilenstein zur Vermeidung unnötiger Lichtemissionen im Aussenraum (so heisst auch die Norm).

Die Norm kann bei der SIA in deutsch, französisch oder italienisch kostenpflichtig bezogen werden. Sie ist seit dem 1. März 2013 in Kraft.

Sie gilt für künstliches Licht von UV bis Infrarot (also hauptsächlich sichtbares Licht) vor allem im Aussenraum, jedoch auch Licht das vom Innen- in Aussenräume fällt.

Nicht dazu zählen Signallichter von Flughäfen, Häfen und Verkehrsadern.

Die Norm unterscheidet zwischen sicherheitsrelevantem Licht und dem Licht, das nur aus Werbe- oder Gestaltungszwecken installiert wird. Zweites unterliegt den Bestimmungen der Nachtruhe und soll ohne Nutzung von 22-6 Uhr abgestellt werden.

Das Bundesgericht hat die Norm bereits in Streitfällen beigezogen und die empfohlene Nachtruhe von 22-6 Uhr als im öffentlichen Interesse gewertet. Wir erachten sie daher als verbindlich.

Bei der Revision von Bau- und Nutzungs-Ordnungen (BNO, BZO) empfehlen wir, die SIA 491:2013 als Planungsgrundlage für alle Aussenbeleuchtungen verbindlich zu erklären. Das visuelle Nachtruhe-Zeitfenster kann analog zum Lärmschutz im Polizei-Reglement festgeschrieben werden.