DarkSky Switzerland sagt JA zur Biodiversitätsinitiative

Frische Luft, sauberes Wasser, gesundes Essen und Wohlergehen – all dies sichert die Natur. Der Reichtum der Natur ist unsere Lebensgrundlage. Doch die Biodiversität ist in der Schweiz stark gefährdet. Die gute Nachricht: Eine Trendwende ist möglich. Die Biodiversitätsinitiative schafft die dafür notwendige Grundlage. Schützen schliesst dabei Nutzen nicht aus, dies beweisen viele Beispiele. DarkSky empfiehlt als Unterstützerin der Biodiversitätsinitiative ein JA am 22. September.

Nicht nur die Initiantinnen und Initianten der Biodiversitätsinitiative betonen, dass die Biodiversitätskrise in unserem Land besonders gross ist. Die Wissenschaft, die Bundesbehörden, die Kantone, die Gemeinden, verschiedene Wirtschafts- und weitere Verbände, ja auch Stimmen aus der Landwirtschaft sagen es: Die Biodiversität in der Schweiz ist stark bedroht. In Zahlen ausgedrückt: Über ein Drittel aller Tier- und Pflanzenarten in der Schweiz ist gefährdet oder bereits ausgestorben. Die Hälfte der natürlichen Lebensräume ist bedroht. Auch unsere schönen Landschaften und Ortsbilder, Teil unserer Identität, geraten immer stärker unter Druck. Es braucht zu ihrem Schutz dringend wirksame Massnahmen!

Die Biodiversitätsinitiative, die am 22. September zur Abstimmung kommt, ist für den Schutz der Natur von grösster Bedeutung. Es geht um nichts weniger als um die Frage, ob es in den nächsten Jahren gelingt, die Lebensgrundlagen der Schweiz zu sichern. Die Biodiversitätsinitiative sorgt dafür, dass Bund und Kantone Schutzgebiete bezeichnen sowie fachgerecht sanieren und unterhalten. Auch müssen sie die für die Biodiversität erforderlichen Flächen in der nötigen Qualität langfristig sichern. Das bedeutet auch, dass sie die dafür notwendigen finanziellen und personellen Mittel zur Verfügung stellen müssen. Die Initiative nimmt also Bund und Kantone in die Pflicht. Sie macht jedoch keine Vorschriften für Private, Grundbesitzerinnen, Bewirtschaftende oder Firmen.

Die Formulierung im Initiativtext zu den «erforderlichen Flächen, Mittel und Instrumente» ist bewusst offen gewählt, es werden weder Flächenanteile für Schutzgebiete noch Frankenbeträge genannt:

  • Sie umfasst Siedlungsflächen und Gewässerräume ebenso wie den Wald, landwirtschaftlich genutztes und auch ungenutztes Land.
  • Sie umfasst sowohl personelle als auch finanzielle Mittel.
  • Sie umfasst schliesslich auch Instrumente, um die Biodiversität wirksam zu erhalten, die Kantone bei diesen Massnahmen zu unterstützen und Leistungen zugunsten der Biodiversität fair abgelten zu können.

Försterinnen, Bauern und weitere Akteure, die Massnahmen für die Biodiversität umsetzen, sollen für diesen Aufwand abgegolten werden. Angesichts des riesigen Werts der Biodiversität eine sehr lohnende Investition. Bis zu einer halben Milliarde Franken jährlich ist zum Beispiel die Bestäubung durch Insekten in der Schweiz laut der Forschungsanstalt Agroscope wert.

Die Biodiversitätsinitiative will zudem, dass Naturwerte, Landschaften und das baukulturelle Erbe auch ausserhalb von Schutzgebieten geschont, also nicht ohne Notwendigkeit beeinträchtigt werden. Bund und Kantone sollen dafür sorgen, dass das, was unter rechtlichem Schutz steht, auch effektiv Schutz geniesst. Schutzobjekte von gesamtschweizerischer Bedeutung dürfen nicht für kantonale Eigeninteressen geopfert werden. Es geht darum, die in der Schweiz bewährte Interessenabwägung zu sichern.

Bewahren, schonen, sichern – diese Begriffe beziehen sich auf Vorhandenes. Auf unser wertvolles Erbe. In der Natur, in der Kulturlandschaft, in Siedlungsgebieten.

Das bedeutet nicht, dass in Schutzgebieten keine Nutzung möglich ist. Bis auf den Nationalpark und kleine weitere Flächen werden in der Schweiz alle Schutzgebiete angepasst genutzt. Zum Teil ist eine solche Bewirtschaftung sogar für den Erhalt der Gebiete nötig. Zudem sind auch in Zukunft Eingriffe in nationale Schutzgebiete möglich, wenn «überwiegende Interessen gesamtschweizerischer Bedeutung» vorliegen. Das heisst im Klartext: Die Energiewende und die Entwicklung im Berggebiet werden nicht behindert. Es braucht Regeln, damit auch kommende Generationen von dem profitieren können, was uns heute zur Verfügung steht!

Einige Beispiele in der Schweiz zeigen bereits: Schützen und Nutzen der Biodiversität schliessen einander nicht aus.

  • Photovoltaik-Anlagen lieferten 2023 über 1600 MW Strom. Für das Jahr 2024 erwartet Swissolar einen Zubau von 1800 MW. Nur gerade 3,5 Prozent der Bauten und Anlagen in der Schweiz gelten als geschützt. Der Erfolg der Energiewende ist nicht durch den Schutz von schönen Ortsbildern und einzigartigen Baudenkmälern bedroht.
  • Das Wasserkraftwerk Hagneck befindet sich in einer geschützten Auenlandschaft von nationaler Bedeutung. Bei der Sanierung der Flusskraftwerke und des Hagneckkanals wurde die Umweltverträglichkeit in den Vordergrund gestellt. Heute ist die Stromproduktion um 40 Prozent erhöht – und gleichzeitig viel Gutes für die Biodiversität getan worden.
  • Auch bezüglich Windanlagen gilt: Die Biodiversitätsinitiative stellt den Mantelerlass nicht in Frage. Das zeigt das Gutachten eines versierten Juristen.
  • Am Farnsberg im Kanton Basel-Land beteiligen sich 30 Landwirtschaftsbetriebe freiwillig an einem Projekt mit BirdLife Schweiz. Sie produzieren hochwertige Lebensmittel und fördern die Biodiversität. Sie haben die attraktive Landschaft weiter aufgewertet. Bedrohte Vogelarten wie Neuntöter und Gartenrotschwanz haben im Bestand deutlich zugenommen.
  • Im Wald kann die Montagne de Boudry NE als positives Beispiel genannt werden. Die Forstverantwortlichen nehmen bei Holzschlägen besonders Rücksicht auf seltene Baumarten und fördern die Artenvielfalt. Lichte Wälder, wo besonders viel Holz geerntet wird, sind äusserst wertvoll für die Biodiversität.
  • Das Chäserrugg Gebiet im Toggenburg zeigt, wie die Bergbahnen im BLN-Gebiet (Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler) die gesamte touristische Infrastruktur behutsam erneuert und dabei auf hohe Naturwerte und Baukultur gesetzt haben.

Die Biodiversitätsinitiative sorgt dafür, dass Bund und Kantone die Natur schweizweit endlich richtig schützen. Schützen und Nutzen gehen Hand in Hand. Mit Ihrem JA zur Biodiversitätsinitiative ermöglichen Sie, dass die Schweiz ihre Lebengrundlagen für uns, unsere Kinder und Enkelkinder sichert: Schützen, was wir brauchen! Wir dürfen die kostspieligen Fehler, die wir im Umgang mit der Klimaerhitzung gemacht haben, nicht wiederholen. Handeln Sie jetzt. Stimmen Sie am 22. September JA.

Lichtverschmutzung im öffentlichen Recht

Diese Juristische Doktorarbeit von Elias Hörhager erschien im Sommer 2024. Erstleser des Buches aus dem Vorstand von DarkSky Switzerland haben es als erfreuliche Übersicht empfohlen, mit Ausnahme des Zivilrechts (Stichwort Nachbarschaftsstreit), behandelt es die Umwelt und Völkerrechtlichen Themen zu den Lichtemissionen ausführlich, auch in der Raumplanung.

ISBN: 978-3-03891-621-5

Naturfreund – Wertvolles Dunkel schaffen

Lichtverschmutzung ist ein gravierendes Problem, das Pflanzen, Tieren und den Menschen schadet. Die Lösung dafür ist jedoch – wenig überraschend – ganz schlicht und einfach. Man muss nur wollen.

Artikelbeitrag von DarkSky Switzerland in der Zeitschrift Naturfreund der Naturfreunde Schweiz:
» Wertvolles Dunkel schaffen (online)
» Wertvolles Dunkel schaffen (pdf)