Die Lichtglocke über einem Sportplatz (z.B. Eishockey, Fussball, Tennis)

In Deutschland und Österreich existiert ein Grenzwert für Lichtimmissionen, der für geplagte Anwohner die senkrecht gemessene Beleuchtungsstärke an der Fensterkante auf maximal 1 Lux festsetzt. Das entspricht immer noch knapp vier Vollmonden – zuviel Licht für einen gesunden Schlaf und für Zugvögel. Nehmen wir aber einmal an, man wollte ein Haus so neben einen Sportplatz stellen, dass dieser Grenzwert eingehalten wird.

Das bringt uns direkt zum Thema: Wie gross ist die den Sportplatz umgebende Lichtglocke, welche dem Wert von 1 Lux entspricht?

Das Resultat sehen Sie für typische Beispiele in den nachfolgenden Bildern. Unsere Annahmen, welche eingeflossen sind, haben wir angegeben, so dass man besser vergleichen kann. Die Lichtglocke wurde gewollt lediglich für die indirekte Emission berechnet. Das heisst die Lichtquellen sind nicht berücksichtigt und wir gehen von einer exakt begrenzten und homogenen Beleuchtung aus, was eine starke Vereinfachung zur Realität darstellt, jedoch den Berechnungsaufwand massiv reduziert. Die halben Abstandswerte in x und y und die ganze Höhe in z gelten ab Platzmitte.

Eishockey

eishockeyfeld

Länge·Breite = 60m·30m, Radius = 8m, Eh = 500 lx, Albedo = 0.4

Fussball

fussballfeld

Länge·Breite = 100m·64m, Eh = 200 lx, Albedo = 0.2

Tennis

tennisplatz

Länge·Breite = 29.77m·16.97m, Eh = 500 lx, Albedo = 0.3

Für ein Hochhaus, das neben einen Sportplatz gebaut werden soll, bedeutet unser Resultat, dass der Abstand zur Platzmitte beim Tennis über 72m, beim Fussball 140m und beim Eishockey 155m betragen sollte.
Und das wie gesagt noch ohne die direkten Immissionen ab Lichtquelle, die in den unteren Stockwerken die Anwohner zusätzlich stören könnten.

Sportplatzbeleuchtungen stehen immer wieder im Fokus von Anwohnern, die sich dadurch gestört fühlen. Die Normen zur Beleuchtung von Sportplätzen haben klare Vorgaben, für welche Sportart und Klasse oder Liga welche Beleuchtungsstärke gilt, so dass die Spieler sich und ihre Kollegen, aber natürlich auch die gespielten Pässe gut sehen.
Mit ein Grund für die Höhe der Lichtmasten sind also die fliegenden Bälle, die nicht in der Dunkelheit verschwinden und plötzlich wieder auftauchen sollen.

Dark-Sky Switzerland: Das Problem der direkten Blendung durch die Flutlichter, oder neuerdings auch LED, kann nur durch gute und gezielte Abschirmung in den Griff bekommen werden. Schräg stehende oder symmetrische Strahler am Platzrand sind deshalb im Aussenraum unerwünscht.

Die Lichtplaner verwenden zur Berechnung und Visualisierung Programme. In der Regel wird damit aber die Einhaltung der Norm sicher gestellt und im besten Fall die Immissionswerte betroffener Anwohner berechnet und reduziert.

Das Bild zum Ausmass der Lichtglocke haben wir jedoch noch nicht gesehen und rufen die Betreiber von Sportplätzen dazu auf, aus diesem Grund die Ausschaltzeiten immer einzuhalten, damit die Störungsquelle eben wirklich nur temporär wirkt.

Zugvögel reagieren bei diffuser Bewölkung und Nebel (schlechte Sicht) auf Lichtquellen, welche Vollmondstärke erreichen. Das Verhalten, die Lichtquelle anzufliegen, um dem Nebel zu entkommen, ist angeboren. Für die Beleuchtungsstärke eines Vollmondes, müssten die obigen Abstandswerte etwa verdoppelt werden.

Das heisst bis 492m über einem Eishockeyfeld, 414m über einem Fussballfeld und 230m über einem Tennisplatz wird ein Zugvogel bei schlechter Sicht durch die Lichtglocke noch angezogen werden.

Wer einen konkreten Fall genau berechnet haben will, wende sich an unsere Geschäftsstelle und verlange ein Angebot durch einen Lichtplaner, der bei Dark-Sky Switzerland Mitglied geworden ist.

 

Neue Richtlinien zur Beleuchtung von Gebäuden im Kanton Zürich

Der Kanton Zürich hat am 18. Januar 2017 neue Richtlinien für Gebäudetechnik in Kraft gesetzt.

Beim Thema Beleuchtung wird explizit auf die Lichtverschmutzung eingegangen:

  • Im Aussenraum sind die Lichtemissionen zu minimieren (keine Bodenleuchten/Uplights). Siehe auch SIA 491 zur Vermeidung von Lichtemissionen im Aussenraum.
  • Ebenfalls ist die Wirkung der Innenbeleuchtung nach aussen zu beachten (Glasfassaden, Schaufenster).

» Richtlinie Gebäudetechnik, siehe Beleuchtung (Quelle: online)

» Richtlinie Gebäudetechnik Beleuchtung (pdf vom 13.1.2017)

 

NZZ – Lichtfestival: Murten strahlt auch bei Dunkelheit

Die erste Ausgabe vor einem Jahr war ein Grosserfolg. Nun huldigt Murten erneut dem Licht.

» Murten strahlt auch bei Dunkelheit

Der Präsident von Dark-Sky Switzerland hat das Event am 19. Januar besichtigt und meint dazu: «Vielleicht ist es gescheiter, Lichtkünstler in einem Städtchen wie Murten zu konzentrieren, statt dass jeder für sich – womöglich noch in der Natur – tätig wird. Bei aller Kreativität der Künstler kommen aber doch eher Liebhaber von märchenhafter Romantik à la Disney auf ihre Kosten. Es wäre sehr wünschenswert, wenn auch Lichtkünstler auf Bodenleuchten und Suchscheinwerfer konsequent verzichten. Sonst gibt es immer noch eine Belästigung der Vogelwelt, die über den Murtensee zieht.»

 

Tagesanzeiger – Licht aus auf dem Uetliberg: Der Turm darf nicht mehr leuchten

Nach jahrelangem Streit ist nun klar, was Giusep Fry auf dem Uto Kulm tun und lassen darf. Ein Rekurs liegt in der Luft.

» Licht aus auf dem Uetliberg: Der Turm darf nicht mehr leuchten

Die einzige wesentliche Änderung gegenüber dem Planentwurf von Ende 2015 betrifft die Beleuchtung. Die Baudirektion hat bei der Natur- und Heimatschutzkommission des Bundes ein Gutachten erstellen lassen und die Konsequenzen aus dem Befund gezogen. Die Beleuchtungsmöglichkeiten werden eingeschränkt. Fassadenbeleuchtungen und andere «inszenierende Beleuchtungselemente» wie Baumbeleuchtungen sind nicht mehr gestattet. Einzig Lichtanlagen, die der Sicherheit dienen, sind erlaubt.

Dark-Sky Switzerland: Wir sind positiv überrascht, dass der Bund die BLN Gebiete höher gewichtet als Inszenierungen.