Noch ist die Lichtverschmutzung nicht unbedingt ein gesellschaftsrelevantes Thema. Das ist falsch, denn mit einem jüngsten Bundesgerichtsentscheid könnte sich das ändern.
Nur im Dunkeln ist wirklich gut Funkeln!
Noch ist die Lichtverschmutzung nicht unbedingt ein gesellschaftsrelevantes Thema. Das ist falsch, denn mit einem jüngsten Bundesgerichtsentscheid könnte sich das ändern.
Nur im Dunkeln ist wirklich gut Funkeln!
«Licht aus» – für die Strassenbeleuchtung gilt das «Earth Hour»-Motto aus Sicherheitsgründen nicht. «Intelligentes Licht an» heisst hier die Devise, und schon sinkt der Stromverbrauch um zwei Drittel.
» Strassen unter Strom (pdf)
Dark-Sky Switzerland: Das WWF-Magazin 2014/1 berichtet über die neueste technologische Entwicklung im Sektor der öffentlichen Beleuchtung und bewirbt die Earth Hour, welche weltweit ein Zeichen für den Klimaschutz setzt. Publikation mit freundlicher Genehmigung des WWF Schweiz.
Ab September 2015 wird auf dem gesamten Stadtgebiet von Sonntag bis Donnerstag, jeweils von 1 bis 5 Uhr die öffentliche Strassenbeleuchtung abgeschaltet. Nur in der Innenstadt bleibt es hell.
In Begleitung des Präsidenten von Dark-Sky Switzerland hat die NZZ am Sonntag den gesellschaftlichen Fragen und Fakten zum Thema Lichtverschmutzung nachgespürt.
Dazu Dark-Sky knapp:
Umweltfachleute, Lichtexperten und sogar Richter haben spätestens 2013 den gesetzlichen, normativen und rechtlichen, roten Teppich ausgerollt für alle Bauherren, Bewilligungsbehörden, Planer, Architekten und Installateure. Jetzt muss nur auch noch die Gesellschaft als Ganzes darauf stehen und das Anliegen umsetzen und wir können tatsächlich eine entscheidende Verbesserung der Situation in der Schweiz erreichen.
Es hat uns deshalb gefreut, dass sich eine renommierte Zeitung wie die NZZ ausführlich Zeit nahm, um das Thema auf unkonventionelle Art im Gesellschaftsteil zu dokumentieren.
Die Welt wird immer heller. Auch hierzulande sind die Nächte heute 70 Prozent weniger dunkel als noch vor zwanzig Jahren. Die Zahl jener, die sich dem Kampf für die Finsternis verschrieben haben, wächst. Aber ist die «Lichtverschmutzung» tatsächlich ein Problem? Eine Reise in die dunkelste Ecke der Schweiz.
Erstmalig hat am 12. Dezember 2013 das Bundesgericht im Entscheid 1C_250/2013 das Vorsorgeprinzip beim Licht bestätigt und die Begrenzung unnötiger Lichtemissionen in der Nachtruhezeit von 22 Uhr bis 6 Uhr, sowie bei Weihnachtsbeleuchtung vom 1. Advent bis 6. Januar bis max. 1 Uhr verlangt.