(nach sia Norm 491)
Starten Sie bei sich selbst! Betreiben Sie im Freien Beleuchtungen? Oder planen Sie eine Beleuchtung? Befolgen Sie einfache Regeln.
Die sia Norm 491 hat den Zweck zur «Vermeidung unnötiger Lichtemissionen im Aussenraum». Sie soll den Anteil der unerwünschten Lichtemissionen am Gesamtlichtstrom reduzieren, damit Natur und Mensch unbehelligt sind durch allenfalls schädliche Auswirkungen von Licht.
Folgende Regeln fassen das Anliegen der Norm zusammen.
Regel 1: Ist die Leuchte wirklich notwendig?
Fragen Sie sich grundsätzlich bei jeder Beleuchtung im Aussenraum, ob diese tatsächlich notwendig ist.
Regel 2: Von oben nach unten beleuchten
Beleuchten Sie von oben nach unten. So vermeiden Sie, dass Licht in die Atmosphäre abstrahlt.
Regel 3: Leuchten abschirmen
Achten Sie darauf, dass die Lampen abgeschirmt sind. Optimal ist es, wenn die Lichtquelle nicht sichtbar ist.
Regel 4: Beleuchtungsstärke und Beleuchtungsart anpassen
Wählen Sie die richtige Beleuchtungsstärke. Und achten Sie darauf, dass die Beleuchtungsart der Situation angepasst ist.
Regel 5: Leuchtdauer zeitlich begrenzen
Die wenigsten Leuchten müssen die ganze Nacht hindurch brennen. Begrenzen Sie die Beleuchtungsdauer zeitlich sinnvoll.
Die SIA Norm 491 hat die Nachtruhe als zeitliche Begrenzung und andere bestehende lichttechnische Normen als Anforderung an notwendiges Licht berücksichtigt, das jedoch nach dem Grundsatz, soviel wie nötig, so wenig wie möglich, auch nicht überschritten werden soll.
Eigene Grenzwerte für Lichtimmissionen (Stichwort: Wohnraumaufhellung) enthält die SIA Norm 491 keine. Solche gibt es in Deutschland und Österreich bereits und sie werden in der Schweiz diskutiert.
Dennoch hat das Bundesgericht bereits mehrfach zugunsten von behelligten Anwohnern oder der Natur entschieden (» Gerichtsentscheide).
Gemäss Vorsorgeprinzip sind die Behörden angehalten, unnötige Lichtemissionen zu vermeiden.
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