Wildtier Schweiz – Künstliches Licht an Gewässern – Auswirkungen und Lösungsansätze

Gewässer sind besonders stark von nächtlicher Beleuchtung betroffen. Siedlungen konzentrieren sich oft um Gewässer und erhellen so die angrenzenden Bereiche. Auch handelt es sich bei Gewässern um Ökosysteme, die besonders empfindlich auf Licht reagieren. Trotz dieser Verletzlichkeit ist kaum etwas zu den Auswirkungen von nächtlicher Beleuchtung auf Wasserlebewesen und deren Wechselbeziehungen zueinander sowie zu ihrer Umwelt bekannt. Hinweise aus der Forschung verdichten sich, dass Beleuchtung die Gewässer in ihrer natürlichen Produktivität beeinträchtigen kann.

Künstliches Licht an Gewässern – Auswirkungen und Lösungsansätze

 

PUSCH Thema Umwelt – Lichtemissionen reduzieren und Strom sparen

Weniger ist mehr, das gilt auch für die Beleuchtung. Licht im Übermass hat lästige oder gar schädliche Folgen für Menschen, Tiere und Pflanzen. Städte und Gemeinden können einen grossen Beitrag dazu leisten, die Lichtverschmutzung und den Stromverbrauch zu reduzieren, ohne dabei die Bedürfnisse der Bevölkerung nach Sicherheit, Wohlbefinden und Ästhetik zu vernachlässigen.

Lichtemissionen reduzieren und Strom sparen

Artikel aus diesem Heft von Lichtplaner Roland Bodenmann:
» Wenn die Nacht zum Tag wird

 

PUSCH Thema Umwelt – Wenn die Nacht zum Tag wird

Lichtemissionen sind die Folge ungezügelter Beleuchtungs­installationen im Aussenraum. Das viele unnötige Licht stört Menschen und schädigt die nachtaktive Fauna. Um dies zu ändern, gilt es, die gängigen Planungs- und Bewilligungsabläufe anzupassen – wir müssen lernen, masszuhalten.

» Wenn die Nacht zum Tag wird (pdf)

 

Weihnachtsbeleuchtung sorgt auch für Ärger

Im gleichnamigen Artikel in der Zürichsee Zeitung bezieht auch Rolf Schatz von Dark-Sky Switzerland Stellung

Einfach gesagt gilt für Schaufenster-, Fassaden-, Schmuck- und Zierbeleuchtungen folgendes:

Generell ist die Nachtruhe gemäss SIA 491 von 22-6 Uhr einzuhalten.
In diesem Zeitfenster muss eine Neuinstallation oder eine renovierte Beleuchtung des Aussenraums eine Ausnahmebewiligung durch die Behörden haben.

Für Weihnachtsbeleuchtung gilt bereits eine vom Bundesgericht festgesetzte Ausnahme:

Weihnachtsbeleuchtung darf nur vom 1. Advent bis zum Dreikönigstag bis maximal um 1 Uhr leuchten.

Zwischen 1 Uhr und 6 Uhr gilt auch für Weihnachtsbeleuchtung Licht aus.

Lesen Sie dazu den Artikel:

Weihnachtsbeleuchtung sorgt auch für Ärger

Sollten Sie also im Umkreis von 100m mit der Weihnachtsbeleuchtung Ihrer Nachbarn nicht einverstanden sein, haben Sie gute Chancen im Streitfall obige Limiten durchzusetzen.

Wir finden jedoch, dass dies bereits die Vernunft gebieten sollte. Eine Zeitschaltuhr kostet heutzutage zwischen 10 bis 30 Franken. Dafür wird das Strombudget und die Umwelt geschont und der Streit mit Nachbarn bleibt ebenso erspart.