Haustech – Nicht alles Licht ist auch sinnvoll …

Die Lichtplanung gewinnt in jüngster Zeit an Stellenwert. Das zeigen Schlagzeilen wie «Las Vegas in Kriens». So titelte das Migros Magazin am 19.11.2007. Und die NZZ widmete sich im Inlandteil am 10.12.2007 dem Thema mit dem Beitrag «Auf der Suche nach der verlorenen Nacht». Fazit: Die Lichtverschmutzung ist zu einem Medienereignis geworden.

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Migros-Magazin – Visueller Sondermüll

«Das wahre Licht kommt von innen – und nicht vom Lichterkettenglimmen.» Anita Knupp, 8586 Andwil

Roland Bodenmann schrieb einen Leserbrief zum Artikel:

MM 51: «Es werde Licht», Lichterketten verschönern die Weihnachtszeit.

Licht spielt zweifelsohne eine elementare Rolle in der Kultur der Menschen. Licht ist in fast allen Beziehungen positiv behaftet. Darum erstaunt es nicht, dass in der dunkelsten Jahreszeit allerorten Lichter angezündet werden.

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Mehr Licht – mehr Sicherheit?

Dark-Sky Switzerland: Der Schein trügt – Manchmal ist weniger mehr.

von Philipp Heck – Original erschienen in der MorgenWelt Wissenschaft am 29. November 1999

Auf den ersten Blick scheint der Zusammenhang klar: Je mehr Licht, desto größer die Sicherheit. Hell erleuchtete Straßen erhöhen die Verkehrssicherheit. Die möglichst vollständige Ausleuchtung jedes Winkels in unseren Städten schützt vor Kriminalität. Doch eine Reihe von Studien – und nicht zuletzt auch die Alltagserfahrung – deuten auf einen komplexeren Zusammenhang hin: Entscheidend für die Sicherheit ist demnach nicht grundsätzlich mehr Licht, sondern eine der jeweiligen Situation angepasste Beleuchtungslösung. Und das kann mitunter sogar bedeuten, dass die Beleuchtung zu reduzieren wäre.

Eine vom amerikanischen Justizministerium durchgeführte Studie belegte bereits 1977, dass es keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen Kriminalität und Beleuchtung gibt. Ähnliche Untersuchungen aus anderen Ländern bestätigen seither immer wieder dieses Ergebnis. Manches deutet in den letzten Jahren sogar darauf hin, dass eine Zunahme von Kriminalität in Städten und Ballungsräumen zu verzeichnen ist – bei gleichzeitiger Intensivierung der Außenbeleuchtung! Wie die Studien zeigen, nimmt bei zunehmender Beleuchtung zwar die Angst der Bevölkerung vor Verbrechen ab, die Verbrechen selbst geschehen jedoch unabhängig davon.

Bei der Planung von Außenbeleuchtungen empfiehlt es sich deshalb Ziel und Zweck der Ausleuchtung stärker als bisher zu hinterfragen. Außerdem gilt es, die lokalen Gegebenheiten zu beachten und diese in die Planung einzubeziehen. Wichtig ist dabei vor allem, Blendungen und die Entstehung von Schlagschatten zu vermeiden – sonst kehrt sich der Effekt der Beleuchtung nämlich ins Gegenteil um: Einbrüche und Überfälle werden nicht erschwert, sondern sogar erleichtert. Ein geblendeter Passant oder Anwohner erkennt potenzielle Täter wesentlich schlechter oder gar nicht. Schlagschatten verschaffen Kriminellen eine zusätzliche Tarnung.

Der direkte Blick in die Leuchtquellen sollte daher stets durch den Einsatz von Blenden vermieden werden. Wegbeleuchtungen sollten, ihrem Zweck entsprechend, den Weg beleuchten – und nicht die Hauswände oder gar den Nachthimmel. Und Schlagschatten werden nicht durch immer hellere Lampen, sondern durch den Einsatz vieler – nur mäßig heller – Lichtquellen vermieden. Effektiv sind auch Beleuchtungen, die an Bewegungsmelder gekoppelt sind, weil sie nur dann erstrahlen, wenn sie wirklich benötigt werden.

Für die Straßenbeleuchtung gelten die gleichen Grundsätze: Es gilt, Blendung und Schlagschatten zu vermeiden. Gefährliche Passagen – wie enge Kurven oder Fußgängerübergänge – müssen natürlich auffällig beleuchtet werden. Die Signalwirkung dieser Abschnitte wird aber noch erhöht, wenn die übrige Beleuchtung angemessen reduziert wird. Eine gleichförmige Ausleuchtung der Straße kann außerdem, wie wiederum Untersuchungen aus den USA belegen, zu einer verminderten Aufmerksamkeit führen, da sie die Autofahrer in trügerische Sicherheit wiegt.

Besonders störend und gefährdend für Verkehrsteilnehmer sind animierte Leuchtreklamen und die sogenannten Skybeamer, die von Diskotheken zu Werbezwecken eingesetzt werden. Nach dem Schweizer Straßenverkehrsgesetz sind solche Leuchtreklamen bereits seit September 1979 in der Nähe von Straßen eindeutig verboten. Generell stellt jede Form der Straßenrand-Beleuchtung, die eine gewisse Fläche überschreitet und massiv heller ist, als die „normale“ Straßenbeleuchtung, eine Gefahr für die Sicherheit des Verkehrs dar. Beispiele dafür sind etwa blendend hell beleuchtete Säulen, die, in Augenhöhe angebracht, den Autofahrer auf ein Geschäft oder eine Tankstelle hinweisen, oder aber Gebäudefassaden, die mit Halogen-Scheinwerfern gleißend hell angestrahlt werden.

Auch die Schweizer Flugsicherung „Swisscontrol“ beklagt sich über die Zunahme von Skybeamern und erblickt darin eine ernsthafte Gefährdung der Flugsicherheit, insbesondere im Anflugbereich. Neben der Gefährdung des Luft- und Straßenverkehrs stellen Skybeamer eine nicht zu unterschätzende Gefahr für Zugvögel dar. Die Schwärme werden nämlich durch das starke Licht von ihren günstig gewählten Routen abgelenkt. Dadurch verlängern sich die Flugrouten oft erheblich – was zum Tode von schwächeren Tieren führen kann. Ähnliche Probleme sind seit langem von Leuchttürmen und hell beleuchteten Gebäuden her bekannt. Für viele Zugvögel werden die irritierenden Lichtquellen zu einer Falle – und ihre Reise endet in einer tödlichen Kollision.

Die Aufhellung der nächtlichen Umgebung durch künstliche Beleuchtung stellt auch für nachtaktive Tiere, die auf die schützende Dunkelheit angewiesen sind, ein ernstes Problem dar. Beim ersten europäischen Kongress zum Schutze des Nachthimmels, der 1998 in Paris stattfand, wurde jedoch deutlich, dass es bislang an wissenschaftlichen Untersuchungen zu diesem Thema mangelte. Inzwischen ist es aber zumindest vereinzelt gelungen, staatliche Fördermittel für derartige Projekte einzuwerben. So konnten an der katalonischen Mittelmeerküste systematische Beobachtungen an nachtaktiven Insekten durchgeführt werden. Die Insektenforscher stellten dabei fest, dass manche Arten von Nachtfaltern überdurchschnittlich stark von hellen Beleuchtungskörpern angezogen werden und dadurch zu einer leichte Beute für Fledermäuse und nachtaktive Vögel werden. Die Populationen einiger Arten wurden bereits stark dezimiert und das Überleben dieser Arten ist gefährdet.

Es gibt also genügend Gründe dafür, die übertriebene Beleuchtung unserer Städte zu überdenken. Die Außenbeleuchtung soll in erster Linie unserer Sicherheit dienen. Dieses Ziel lässt sich am Besten durch den gezielten, effektiven Einsatz von Beleuchtungskörpern erreichen – und nicht dadurch, dass man versucht, die Nacht zum Tage zu machen.

Eine Reduzierung der städtischen Beleuchtung auf das Notwendige würde nicht nur eine Verbesserung der allgemeinen Sicherheit mit sich bringen, sondern auch eine Kostenreduktion, da weniger Material und auch weniger Strom benötigt wird. Und nicht zuletzt gibt es auch eine kulturelle Komponente: Nur der behutsame Einsatz nächtlicher Beleuchtungen erlaubt es den Menschen weiterhin, den faszinierenden Anblick des sternenübersäten Nachthimmels zu genießen.

Philipp Heck ist Mitglied von „Dark-Sky Switzerland“, einer Fachgruppe der Schweizerischen Astronomischen Gesellschaft, die sich für eine effizientere Außenbeleuchtung und eine Reduktion der Lichtverschmutzung einsetzt.

Skybeamer: Leuchttürme im Mittelland

von Philipp Heck, erschien in Orion, Zeitschrift für Amateurastronomie

Skybeamer werden zu einem immer ernsteren Problem – nicht nur für Amateurastronomen. Sicher haben Sie sich auch schon an Ihrem Beobachtungsplatz über Skybeamer geärgert. Wenn beispielsweise einer dieser Lichtfinger nervös in der Milchstrasse herumzündet und Ihre Hardcore-Deep-Sky-Beobachtungen stört oder es Ihnen verunmöglicht den Nordamerikanebel samt Pelikan zu photographieren.

Was sind Skybeamer?
Bei Skybeamern handelt es sich um sehr starke Himmelsscheinwerfer die zu Werbezwecken eingesetzt werden und mit nervösen Bewegungen auf Tanzlokale, Dorffeste, Zirkusse oder Bars aufmerksam machen. Oft handelt es sich auch um mobile, mietbare Einrichtungen, womit auch die Gefahr einer starken und unvorhersehbaren Verbreitung zunimmt. Skybeamer werden mit äusserst starken Entladungslampen (ca. 1500 – 2500 Watt) betrieben und wirken sich daher in einem grossen Umkreis von etlichen Kilometern schädlich auf den Nachthimmel aus.

Gefahr für die Vogelwelt
Nicht nur Amateurastronomen sind vom Problem betroffen. Viel gravierender kann sich diese Art von Lichtverschmutzung auf nachtaktive Tiere auswirken. So kann auch das Verhalten von Zugvögeln durch Skybeamer erheblich gestört werden und zu fatalen Verhaltensänderungen der nachts ziehenden Vögel führen. Das Problem ist schon von Leuchttürmen her bekannt. In der Nacht orientieren sich die Vögel an einer Lichtquelle. Es ist schon vorgekommen, dass ganze Vogelschwärme verendet sind, weil sie orientierungslos in einen Leuchtturm geknallt sind. Bei den Skybeamern kennt man die Auswirkungen noch zuwenig. Aus Analogieschlüssen kann man aber sagen, dass sie sicher nicht unproblematisch sind. Für Bruno Bruderer, Leiter der Vogelzugsforschung der Vogelwarte Sempach, sind die Skybeamer vor allem ein Problem, wenn sie in vermehrtem Masse eingesetzt werden. Bruderer möchte darum die Gemeindebehörden für diese Thematik sensibilisieren, da diese letztlich die Bewilligung für den Einsatz von Skybeamern erteilen.

Störung nächtlicher Ökosysteme
In spanischen Mittelmeerküste in Katalonien wurden systematische Beobachtungen von nachtaktiven Insekten durchgeführt. Die Insektenforscher haben festgestellt, dass gewisse Arten von Nachtfaltern überdurchschnittlich stark von hellen Beleuchtungskörpern angezogen werden und so eine leichte Beute für Fledermäuse und nachtaktive Vögel werden. Dadurch sind ganze Populationen bestimmter Spezies stark dezimiert worden und können das Überleben dieser Arten gefährden.

Die Aufhellung der nächtlichen Umgebung durch künstliche Beleuchtung stellt auch für viele andere nachtaktive Tiere, die sich ja in der Dunkelheit Schutz gewähren, ein sehr ernstzunehmendes Problem dar. Wissenschaftliche Untersuchungen in diese Richtung stehen erst am Anfang und in Europa werden nun erst langsam staatliche Mittel zur Finanzierung solcher Forschungsprojekte aufgewendet.

Beeinträchtigte Verkehrs- und Flugsicherheit
Anfragen von Dark-Sky Switzerland an die Gewerbepolizei der Stadt Zürich und die Flugsicherung Swisscontrol ergaben, dass es grundsätzlich jedem erlaubt ist einen Skybeamer ohne Bewilligung aufzustellen und zu betreiben, lediglich der Betrieb von Laseranlagen untersteht einer Bewilligungspflicht. Es gibt glücklicherweise jedoch einige Einschränkungen für den Betrieb von Skybeamern. So sind zum Beispiel im Bereich des Strassenverkehrs Ankündigungen die durch Ablenkung der Strassenbenützer die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, verboten (Art. 6 Strassenverkehrsgesetz). Dazu gehören insbesondere Strassenreklamen die blenden, blinken oder durch wechselnde Lichteffekte wirken und die sich bewegen oder projiziert werden (Art. 96 Abs. 1 lit. f und g Signalisationsverordnung): Skybeamer fallen eindeutig in diese Gruppe. Laut dem Chef der Gewerbepolizei der Stadt Zürich, Herrn A. Müller-Bosch ist somit in dicht überbauten städtischen Agglomerationen das Betreiben von Skybeamern nur beschränkt möglich. Ausserdem ist innerhalb der Flugsicherungskontrollzone in der nähe von Grossflughäfen (CTR) laut Swisscontrol eine Bewilligung notwendig, da Piloten durch Skybeamer geblendet werden können. Insbesondere im Anflugsbereich käme es zu einer ernsthaften Gefährdung der Flugsicherheit. Dies ist auch im Bundesgesetz über die Luftfahrt geregelt (Art. 15 Luftfahrtsgesetz): „Besondere polizeiliche Massnahmen, namentlich zur Wahrung der Flugsicherheit und zur Bekämpfung des Fluglärms, trifft das Bundesamt (Anm. des Autors: Bundesamt für Zivilluftfahrt) bei der Erteilung einer Bewilligung oder durch besondere Verfügung.“

Gesetzesvorlagen die konkret die Problematik von Skybeamern behandelt, gibt es nach unserem Wissen in der Schweiz zur Zeit nicht. In Italien und Spanien sind bereits Gesetzesvorschläge dazu der Regierung vorgelegt worden. Dark-Sky Switzerland sucht noch interessierte Personen, die sich insbesondere mit der rechtlichen Situation bezüglich der Lichtverschmutzung auseinandersetzen möchten. Wenn Sie sich davon angesprochen fühlen, um in einem neuen Gebiet Pionierarbeit zu leisten, schreiben Sie an Dark-Sky Switzerland, Postfach, CH-8135 Langnau am Albis oder per E-Mail an: office@nulldarksky.ch.

Literaturangaben

[1] Gefahr für die Vogelwelt, Andy Stauber, Zürcher Unterländer, Dielsdorf 1998.

[2] Premier congrès européen pour la protection du ciel nocturne, Paris, 1998.

[3] Korrespondenz mit Gewerbepolizei Stadt Zürich und Swisscontrol, Marc Pesendorfer, DSS, Mandach, 1998.

Anmerkung der Redaktion (2016):
Skybeamer sind heute in vielen Kantonen und Gemeinden explizit verboten. Die Adresse von Dark-Sky Switzerland wurde an die heute gültige angepasst (damals Stäfa).

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Pilatus by Night

von Philipp Heck, im Frühling 1997

Erschien am 26. April 1997 in der Neuen Luzerner Zeitung,
Reaktion von DSS auf die erlaubte Beleuchtung des Luzerner Hausbergs Pilatus

Der Bundesgerichtsentscheid zugunsten der nächtlichen Beleuchtung des Pilatus hat nicht nur Heimatschützer, Umweltschützer und Naturfreunde beunruhigt.

Seit etwa einem Jahr gibt es Dark-Sky Switzerland, eine Fachgruppe der Schweizerischen Astronomischen Gesellschaft (SAG), die sich mit dem Problem der Lichtverschmutzung befasst. Man bezeichnet mit Lichtverschmutzung die durch Menschen verursachte, also künstliche Aufhellung des Nachthimmels, die Sterne zum Verschwinden bringt. Der Himmel über grossen Teilen des Mittellands ist schon seit langem durch falsch konzipierte Aussenbeleuchtung so stark aufgehellt, dass die Astronomen ihre Beobachtungen von den Alpen und Voralpen aus durchführen müssen. Die deutsche Wochenzeitschrift „Der Spiegel“ spricht von der künstlich beleuchteten Erde, die wie ein „illuminierter Musikdampfer“ durch den Weltraum treibt.

Der am 16. April gefällte Bundesgerichtsentscheid, der eine weitere Beleuchtung des Pilatus erlaubt, kommt daher den meisten Astronomen und Amateur-Astronomen als Schreckensnachricht entgegen. Nun ist auch der bis anhin dunkle, mit Sternen übersähte Himmel der zentralschweizer Voralpen ernsthaft gefährdet. Durch die Scheinwerfer werden ja nicht nur die Gipfel des Pilatus beleuchtet, sondern ihr Licht wird in der Atmosphäre gestreut und führt so zu einer Aufhellung des Himmels auch in der weiteren Umgebung. Sterne, kosmische Nebel und andere Himmelsobjekte deren Licht nun zu schwach ist „ertrinken“ sozusagen im künstlich aufgehellten Himmel und bleiben uns verborgen. So war aus hell beleuchteten Orten selbst vom ausserordentlich hellen Kometen Hale-Bopp nur ein kleiner kümmerlicher Schweif zu sehen. Das wahre Schauspiel zeigte sich dann erst aus noch dunklen Regionen in den Alpen und Voralpen.

Die Mitarbeiter von Dark-Sky Switzerland befürchten nun eine verstärkte Lichtverschmutzung in den Alpen, dem eigentlich letzten Gebiet in der Schweiz wo der Himmel von Kunstlicht weitgehend ungestört betrachtet werden kann. Wie lange geht es noch, bis das Matterhorn und andere touristisch wichtige Berge beleuchtet werden? Man scheint die Entwicklung schon im voraus erahnt zu haben: Die modernen Grossteleskope stehen längst an abgelegen Standorten wie auf La Silla und Paranál in der chilenischen Atacama-Wüste oder auf Inseln mit strengen Beleuchtungsvorschriften wie La Palma und Hawaii.

Das Problem liesse sich dabei mit einfachen Mitteln erheblich reduzieren. Sinnvoll abgeschirmte Lampen strahlen ihr Licht dorthin ab wo es gebraucht wird und nicht nach oben in den Himmel. Solche Lösungen sind auch aus ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten günstiger.

Es wäre schade, wenn der Sternenhimmel in Zukunft nur noch in Planetarien zu erleben wäre.