Es werde Dunkel!

2014-01-26_alessandro_della_bellaDie NZZ am Sonntag – Beilage Gesellschaft – berichtet über eine Reise in die dunkelste Ecke der Schweiz.

In Begleitung des Präsidenten von Dark-Sky Switzerland hat die NZZ am Sonntag den gesellschaftlichen Fragen und Fakten zum Thema Lichtverschmutzung nachgespürt.

Dazu Dark-Sky knapp:
Umweltfachleute, Lichtexperten und sogar Richter haben spätestens 2013 den gesetzlichen, normativen und rechtlichen, roten Teppich ausgerollt für alle Bauherren, Bewilligungsbehörden, Planer, Architekten und Installateure. Jetzt muss nur auch noch die Gesellschaft als Ganzes darauf stehen und das Anliegen umsetzen und wir können tatsächlich eine entscheidende Verbesserung der Situation in der Schweiz erreichen.

Es hat uns deshalb gefreut, dass sich eine renommierte Zeitung wie die NZZ ausführlich Zeit nahm, um das Thema auf unkonventionelle Art im Gesellschaftsteil zu dokumentieren.

Bundesgerichtsurteil bestätigt Nachtruhe für Lichter

10vor10_27-12-2013Dark-Sky Switzerland hat im Interview für das SF 1, in der Sendung 10vor10 am 27.12.2013 Auskunft gegeben.

» Video 10vor10, SF1

Das Bundesgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass generell die vom Umweltschutzgesetz verlangte Vorsorge gilt und ein öffentliches Interesse besteht, dass die von der SIA Norm 491 verlangte Nachtruhe beim Licht anzuwenden ist.

Ausnahmen sind nötige, sicherheitsrelevante Beleuchtungen und eben auch die Weihnachtsbeleuchtung, sofern sie sich an die Traditionen hält, das heisst im konkreten Urteil ausschliesslich vom 1. Advent bis zum Dreikönigstag (6. Januar) genutzt wird und ebenfalls eine Nachtruhe spätestens ab 1 Uhr einhält.

Dark-Sky Switzerland freut sich über dieses Urteil. Jetzt gibt es definitiv keine Ausreden mehr, Umwelt- und Bau-Behörden müssen das Anliegen nach Dunkelheit in Konfliktfällen vertreten.

Weitere Medienartikel zum Bundesgerichtsurteil:

» 20 Minuten

» Tages-Anzeiger

Das Urteil selber:

» BGE 1C_250/2013