Das Bundesgericht sorgt mit einem Urteil gegen ein Haus in Möhlin für die Einschränkung einer allzu grosszügigen Weihnachtsbeleuchtung.
Zu viel Licht kann zur Plage werden
Das Bundesgericht sorgt mit einem Urteil gegen ein Haus in Möhlin für die Einschränkung einer allzu grosszügigen Weihnachtsbeleuchtung.
Zu viel Licht kann zur Plage werden
Laut Bundesgericht sollen unnötige Beleuchtungen, wie etwa Lichterketten oder Spots im Garten, nach 22 Uhr abgestellt werden. In der Weihnachtszeit hält es aus Gründen der Tradition grosszügigere Lösungen für angemessen.
Das Schweizer Fernsehen berichtet über das wegweisende Urteil aus Möhlin, Kanton Aargau.
Der Präsident Lukas Schuler von Dark-Sky Switzerland gibt eine Stellungnahme ab.
Das Bundesgericht macht sich mit einem Grundsatzurteil stark für den Kampf gegen Lichtverschmutzung. Ab 22 Uhr soll Schluss sein mit Lichterketten, Lämpchen und anderen Zierbeleuchtungen.
Bundesrichter ziehen Lichterketten den Stecker
Das Bundesgericht hat ein Grundsatzurteil gegen Lichtverschmutzung gefällt. Ein Ehepaar im Kanton Aargau muss seine üppige Weihnachtsbeleuchtung um 22 Uhr abschalten.
Bundesgericht zieht Lichterketten den Stecker
Das Bundesgericht macht sich mit einem Grundsatzurteil stark für den Kampf gegen Lichtverschmutzung. Ab 22 Uhr soll Schluss sein mit Lichterketten, Lämpchen und anderen Zierbeleuchtungen.